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Eisansatz ? Windenergieanlagen werden still gesetzt!

Für jede Windenergieanlage gibt es die behördliche Auflage der NÖ-Landesregierung, dass diese bei Vereisung abgestellt werden muss. Dies geschieht über Eissensoren und über mehrere unabhängige Regelungen der Windenergieanlagen. Als zusätzliche Sicherheit werden Hinweistafeln aufgestellt.

Bei bestimmten Witterungsverhältnissen wie Kälte und hoher Luftfeuchte, kann sich an den Windenergieanlagen Eis ansetzen. Schneefall ist noch kein Grund zur Bildung von Eisansatz. Durch die verschlechterte Aerodynamik und Schwingungen würde sich die Windenergieanlage bei Eisansatz dadurch automatisch abschalten.

Zusätzliche Eissensoren:
Als Vorbeugemaßnahme werden aber zusätzlich Eissensoren an den Windenergieanlagen angebracht, die den Eisansatz schon im Vorfeld erkennen und die Anlage abstellen. Es besteht also keine Gefährdung durch Eiswurf von drehenden Windenergieanlagen.

Wenn das Eis allerdings abtaut, kann es von den Windenergieanlagen zu Boden fallen. Es werden für jeden Windpark eigene Eisabwurfberechnung erstellt mit dem Ergebnis, dass Eis je nach Anlagengröße bis zu einer maximalen Entfernung von ca. 130 Metern vom Turm der Windenergieanlagen fallen kann. Um darauf hinzuweisen, werden auf den Zufahrtswegen zu den Windenergieanlagen in entsprechender Entfernung Hinweistafeln aufgestellt und die bewirtschaftenden Landwirte werden darüber in Kenntnis gesetzt.

Eine Gefährdung durch herabfallendes Eis ist somit vergleichbar mit der Gefahr durch herabfallende Eiszapfen und Eisbrocken von Leitungen, Strommasten oder Dächern.
Die Zeiten von Eisansatz fallen üblicher Weise nicht mit den Zeiten intensiver landwirtschaftlicher Feldarbeiten zusammen und sind in dieser Region durchschnittlich auf einige wenige Tage im Jahr begrenzt. Dadurch wird auch die landwirtschaftliche Nutzung kaum beeinträchtigt.